Hauptversammlung Siemens Energy AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • DAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlussesund des gebilligten Konzernabschlusses zum30.September 2022, des zusammen gefassten Lageberichts für die Siemens EnergyAG und den Konzern zum 30.September2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr2021/2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Energy AG

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschluss prüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es geht uns hier nicht um die Personen die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Prüfungsausschuss der Gesellschaft inzwischen genug Zeit hatte, Alternativen zu finden.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Satzungsänderung betreffend die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Satzungsänderung betreffend die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.


Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 8 und TOP 9 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.


Wir behalten uns daher offen, unser Votum zu TOP 8 und TOP 9 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der HV 2023 und auf Basis der erfolgten Antworten auf unsere diesbezüglichen Fragen noch in der HV zu ändern.

TOP 9

Satzungsänderung betreffend virtuelle Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.


Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 8 und TOP 9 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.


Wir behalten uns daher offen, unser Votum zu TOP 8 und TOP 9 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der HV 2023 und auf Basis der erfolgten Antworten auf unsere diesbezüglichen Fragen noch in der HV zu ändern.

TOP 10

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung mit gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 11

Beschlussfassung über die Aufhebung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit gleichzeitiger Neuerteilung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuld verschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2023) sowie die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 12

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden mit gleichzeitiger Schaffung neuer Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


siemens-energy-einberufung-de.pdf
Download PDF (937 KB)

Gegenanträge Stand: 08.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Beschlüsse Stand: 08.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.