Hauptversammlung Siemens AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern
zum 30. September 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2021/2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es geht uns hier nicht um die Personen die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen. Wir gehen außerdem davon aus, dass der Prüfungsausschuss der Siemens AG inzwischen genug Zeit hatte, Alternativen zu finden.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 18 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.


Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 8 und TOP 9 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.


Wir behalten uns daher offen, unser Votum zu TOP 8 und TOP 9 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der HV 2023 und auf Basis der erfolgten Antworten auf unsere diesbezüglichen Fragen noch in der HV zu ändern.

TOP 9

Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 19 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.


Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 8 und TOP 9 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.


Wir behalten uns daher offen, unser Votum zu TOP 8 und TOP 9 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der HV 2023 und auf Basis der erfolgten Antworten auf unsere diesbezüglichen Fragen noch in der HV zu ändern.

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsregelung in § 4 zu Eintragungen im Aktienregister zur Anpassung an ein neues Gesetz

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Siemens-Einberufung-HV2023.pdf
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Gegenanträge Stand: 13.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Gegenantraege-HV2023-20230120.pdf
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Beschlüsse Stand: 13.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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