Hauptversammlung SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA

  • 11:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 6 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.    Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 1.921.520,87 soll in Höhe von EUR 926.036,00 als Dividende ausgeschüttet (EUR 0,02 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft und erwartet, dass eine nachhaltige Dividendenstrategie innerhalb der Hauptversammlung den Aktionären erläutert wird.


zu 3.    Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2022
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein gutes Ergebnis erzielt.


zu 4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten umfänglich nachgekommen.


zu 5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Gegen die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.


zu 7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre
Grundsätzlich sieht die DSW Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.



TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

a.    Thomas Borer, Thalwil, Schweiz, Rechtsanwalt
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Boerer sicherlich für das Amt eines Aufsichtsrates geeignet. Da die Gesellschaft es jedoch versäumt hat, Lebensläufe der Kandidaten zu veröffentlichen, ist es nicht möglich, hinsichtlich der fachlichen Expertise und der zeitlichen Verfügbarkeiten eine Abstimmungsempfehlung vorzunehmen, weshalb vorliegend mit Enthaltung gestimmt werden muss.


b.    Günther Paul Löw, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt
In fachlicher Hinsicht ist Herr Löw sicherlich für das Amt eines Aufsichtsrates geeignet. Da die Gesellschaft es jedoch versäumt hat, Lebensläufe der Kandidaten zu veröffentlichen, ist es nicht möglich, hinsichtlich der fachlichen Expertise und der zeitlichen Verfügbarkeiten eine Abstimmungsempfehlung vorzunehmen, weshalb vorliegend mit Enthaltung gestimmt werden muss.


c.    Rainer Sachs, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt
In fachlicher Hinsicht ist Herr Sachs sicherlich für das Amt eines Aufsichtsrates geeignet. Da die Gesellschaft es jedoch versäumt hat, Lebensläufe der Kandidaten zu veröffentlichen, ist es nicht möglich, hinsichtlich der fachlichen Expertise und der zeitlichen Verfügbarkeiten eine Abstimmungsempfehlung vorzunehmen, weshalb vorliegend mit Enthaltung gestimmt werden muss.



TOP 8

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Grundsätzlich sieht die DSW Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch. Vorliegend soll zusätzlich der Einsatz von Derivaten ermöglicht werden, was jedoch durch die Gesellschaft nicht hinreichend gesondert erläutert und begründet wurde, weshalb dieser Beschlussvorschlag nicht mitgetragen wird.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


SGT_KGaA_HV_2023_Einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 15.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 03.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

0__Ergebnisse2023.pdf
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