Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
zu 3.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
zu 4.
Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, bestehen keine Bedenken – weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten. Der Abschlussprüfer Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde erstmals in der Hauptversammlung 2024 gewählt, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.
zu 5. Wahl zum Verwaltungsrat
a. Christoph Debus, CEO der DERTOUR Group, wohnhaft in Bad Homburg
In fachlicher Hinsicht ist Herr Chrostoph Debus für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Debus ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
b. Prof. Dr. Peter Buxmann, Universitätsprofessor für Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Darmstadt, wohnhaft in Zwingenberg.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Prof. Dr. Peter Buxmann für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Prof. Dr. Buxmann ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vergütungsbericht muss klar, verständlich und transparent sein. Hierzu gehört auch, dass eine Darstellung der Vergütung bzw. Vergütungsbestandteile im Vergleich mit den Vorjahreswerten erfolgt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2024 bis zum 30. November 2025 weist zwar die Vergütung für die geschäftsführenden Direktoren und für die Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr aus und lässt auch eine Maximalvergütung erkennen, jedoch enthält der Vergütungsbericht keine Vorjahresvergleichswerte, sodass der Beschlussvorschlag abzulehnen ist.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Serviceware SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.