Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es sollen ca. 90 % des AG-Bilanzgewinns ausgeschüttet werden. Dem kann zugestimmt werden.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wesentliche Unternehmenskennzahlen konnten verbessert werden. Angesichts der Schwierigkeiten in der Branche wurde das Unternehmen sehr gut geführt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kein Grund ersichtlich, der gegen Entlastung spricht.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ernst & Young wird wegen der Verstrickungen in den Wirecard-Skandal klar abgelehnt. Offenbar hat der Abschlussprüfer von EY fehlerhaft bei Wirecard gearbeitet. Es scheint aber dort durchaus auch systemische Probleme bei EY zu geben. Hinzu kommt nun noch die – allerdings derzeit nicht rechtskräftige – APAS-Entscheidung, dass EY zumindest keine neuen Mandate annehmen darf.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Bericht ist leider recht unübersichtlich; er erfüllt aber die gesetzlichen Anforderungen.
Beschlussfassung über Neuwahl des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Neuwahl des Aufsichtsrats
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Hr. Klingebiel ist overboarded.
o Mitglied in 8 anderen Aufsichtsräten, davon 3x Vorsitzender und 2x stellvertretender Vorsitzender
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 10 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW lehnt die rein virtuelle Hauptversammlung ab. Hybride Modelle sind zu bevorzugen; wenn nicht hybrid, so sollte die Hauptversammlung zumindest in Präsenz ohne Virtualität erfolgen. Die vorgeschlagene Satzungsänderung der Salzgitter AG beinhaltet zwar eine Begrenzung auf 2 Jahre, aber leider keine Einschränkung bei Sondersituationen (Squeeze-out etc.). Zudem sind die Kompetenzen für die Ansetzung einer virtuellen Hauptversammlung nicht ganz eindeutig.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Salzgitter AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 12.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.