Hauptversammlung PNE AG

  • 10:00 Uhr
  • Cuxhaven
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Bezogen auf den Konzerngewinn scheint die Ausschüttung erstmal mit 2,3 % des Bilanzgewinns sehr niedrig zu sein. Schaut man sich den AG-Gewinn in Höhe von 16,9 Mio. € an, so ergibt sich daraus bei einer Ausschüttung in Höhe von ca. 6.1 Mio. € (Dividende und Sonderdividende) aber eine Ausschüttungsquote in Höhe von fast 27 %. Beachtet man, dass die PNE seit Jahren eine Ausschüttung in Höhe 4 Cent je Aktie praktiziert (jetzt 8 Cent je Aktie), und dass das Unternehmen Kapital für das weitere Wachstum benötigt, so kann dem Dividendenvorschlag durchaus zugestimmt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sind sehr gut und die Entwicklung der PNE ist ebenfalls ansprechend. Zu kritisieren ist allerdings vor allem, dass es eigentlich seit Jahren keine richtige Dividendenstrategie gibt. Man praktiziert faktisch eine Dividendenstrategie in Höhe von 4 Cent je Aktie. Allerdings sollte sich die Dividende nach unserer Auffassung nicht an tatsächlichen Euro-(oder Cent-)Beträgen orientieren. Vielmehr sollte die Dividende in Relation zum Konzern-Überschuss gesetzt werden.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut ausgewählt und überwacht.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen eine Wahl von Deloitte sprechen müsste.

TOP 6

Wahl des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten für das Geschäftsjahr 2023 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Bericht ist hinreichend transparent.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das Vergütungssystem ist nicht gerade im unteren Bereich angesiedelt. Dennoch kann man angesichts des positiven Geschäftsverlaufs und des Ausblicks dem System der Höhe nach durchaus zustimmen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung (Zusammensetzung, Amtszeit, Amtsniederlegung) zur Flexibilisierung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Amtszeiten sollen weitestgehend verkürzt werden. Dem kann zugestimmt werden.

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 3 der Satzung (Vergütung – hier Zahlungsmodalitäten) zur Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Angesichts der Entwicklung der PNE in den letzten Jahren kann man dieser erhöhten Vergütung durchaus zustimmen.

TOP 11

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 12 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Zwar soll diese Ermächtigung zunächst nur für 2 Jahre gelten. Wir stehen der virtuellen Hauptversammlung aber grundsätzlich eher ablehnend gegenüber. Hier ist auch zu beachten, dass die Kriterien für die Ansetzung einer virtuellen Hauptversammlung nicht konkret benannt sind.

TOP 12

Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 13 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Wenn schon die Hauptversammlung nach dem Willen der Verwaltung nur virtuell stattfinden soll, sollten dann aber zumindest die Aufsichtsratsmitglieder persönlich anwesend sein.

TOP 13

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023 (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge) sowie entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das neue genehmigte Kapital wäre zwar mit ca. 39 % vom Grundkapital recht hoch, liegt aber gerade noch im Rahmen der DSW-Obergrenzen für derartige Beschlüsse.

TOP 14

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023/II (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Diese Kapitalmaßnahme liegt ebenfalls im Rahmen der DSW-Kriterien für derartige Kapitalmaßnahmen (insbesondere max. 10 % des Grundkapitals)


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


PNE_Einladung_HV23.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PNE AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 26.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 09.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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