Hauptversammlung Pfeiffer Vacuum Technology AG

  • 10:00 Uhr
  • Frankfurt
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology-Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW erachtet eine derartige Dividendenausschüttung bei diesem Rekordergebnis als völlig unangemessen. Trotz Rekordergebnissen ist eine Ausschüttung lediglich in Höhe von 11 Cent je Aktie vorgeschlagen. Diese Dividendenstrategie könnten sogar vorliegend gegen eine Entlastung der Organe sprechen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein sehr gutes Jahresergebnis erreicht. Obwohl die geplante Dividendenausschüttung unangemessen ist, wird dem Vorstand aufgrund der darüberhinausgehenden Leistungen für die Gesellschaft Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Obwohl die geplante Dividendenausschüttung völlig unangemessen ist, wird auch dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt, da er sich umfänglich und überobligatorisch mit seinen Aufgaben auseinandergesetzt hat.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung einer Änderung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Änderung des Vergütungssystems hinsichtlich der nicht-finanziellen Ziele ist gerade auch wegen der Wesentlichkeit von ESG-Zielen zu unterstützen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung von § 12 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 8.1.    Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft den Gesetzeswortlaut ohne jede Einschränkung in die Satzung übertragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
zu 8.2.    Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.



TOP 9

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden, zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 beschlossenen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 5 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 20% bei einer Sachkapitalerhöhung, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.

TOP 10

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Pfeiffer Vacuum Technology AG als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH als herrschendem Unternehmen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pfeiffer Vacuum Technology AG als abhängigem Unternehmen und der Pangea GmbH als herrschendem Unternehmen kann aufgrund des jährlichen Nettoausgleichbetrages und der möglichen Abfindungszahlung zugestimmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum Technology AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 19.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 03.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

PV-UEbersicht-Ergebnisse-oHV23.pdf
Download PDF (291 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.