Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Grund für die Ablehnung liegt in dem Unterpunkt (6), eine D&O Versicherung für den Aufsichtsrat, der ohne Selbstbehalt vorgesehen ist.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Paul Hartmann AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 15.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 747404
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.