Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW stimmt der Ermächtigung zur virtuellen HV dann zu, wenn in der Satzung gleichzeitig eine Selbstbeschränkung vorgesehen wird, dass über Beschlussgegenstände, die besonders intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (Satzungsänderungen, Beherrschungs- und Gewinnabführungs-verträge usw.) ausschließlich in Präsenz-HV entschieden wird. Fehlt eine solche Selbstbeschränkung, stimmt die DSW der Ermächtigung zur virtuellen HV zu, wenn diese auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt ist.
Hier fehlt es an einer Selbstbeschränkung und die Ermächtigung soll zudem auf einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt werden. Die DSW empfiehlt daher, den Beschluss abzulehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PARK & Bellheimer AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 11.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.