Hauptversammlung Northern Data AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 2.
Die deutliche Verfehlung der ursprünglichen Umsatz- und Ergebnisprognose sowie erhebliche Wertminderungen auf GPU-Hardware wirf Fragen zur Planung, Kapitalallokaton und operatven Umsetzung auf. Hinzu kommt, dass die Hauptversammlung abermals in virtueller Form statindet.

zu 3.
Trotz hoher Sitzungsteilnahme bestehen angesichts der schwachen Geschäfsentwicklung und der erheblichen Prognoseabweichungen Zweifel an der Wirksamkeit der Überwachung des Vorstands.

zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Liebhart & Kollegen PartG mbB, Stutgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfsjahr 2026 zu wählen. Bei der Prüfung der Abschlüsse wird der Abschluss- und Konzernabschlussprüfer von HT Digital Ltd., London, unterstützt werden. Aufgrund der immer noch hohen Bilanzsumme und der komplexen Sachverhalte sollte die Gesellschaft durch eine größerer Wirtschafsprüfungsgesellschafen geprüft werden. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die fachlichen Fähigkeiten der bisherigen Prüfungsgesellschafen, dennoch erscheint ein Wechsel sinnvoll.

zu 5.
5a.  Als COO der RUM Group steht der Kandidat der Mehrheitsaktonärin nahe und ist daher nicht als unabhängig anzusehen. Die Wahl beider Kandidaten würde die unabhängige Kontrolle und somit auch die Positon des Streubesitzes im nur dreiköpfgen Aufsichtsrat deutlich schwächen. Neben der fehlenden Unabhängigkeit vom Mehrheitsaktonär legt die Gesellschaf keine aussagekräfige Kompetenzmatrix für den Aufsichtsrat vor, anhand derer die fachliche Eignung der Kandidaten im Kontext des Gesamtgremiums beurteilt werden kann.

zu 5b.
Auch Herr Noonan ist Führungskraf der RUM Group. Die Wahl beider Kandidaten würde die unabhängige Kontrolle und somit auch die Positon des Streubesitzes im nur dreiköpfgen Aufsichtsrat deutlich schwächen. Neben der fehlenden Unabhängigkeit vom Mehrheitsaktonär legt die Gesellschaf keine aussagekräfige Kompetenzmatrix für den Aufsichtsrat vor, anhand derer die fachliche Eignung der Kandidaten im Kontext des Gesamtgremiums beurteilt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Northern Data AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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