Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 1.
a) Frau Eva Maria Blank
Die Aufsichtsratsmitglieder Blank und Schulte-Südhoff mögen zunächst dem Aktionariat erklären, warum sie so plötzlich die Gesellschaft als Mitglieder des Aufsichtsorgans verlassen wollen und eine sofortige Amtsniederlegung im Dezember angekündigt haben, obwohl ihr Mandat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 ausgelaufen wäre.
b) Herr Andre Schulte-Südhoff
Die Aufsichtsratsmitglieder Blank und Schulte-Südhoff mögen zunächst dem Aktionariat erklären, warum sie so plötzlich die Gesellschaft als Mitglieder des Aufsichtsorgans verlassen wollen und eine sofortige Amtsniederlegung im Dezember angekündigt haben, obwohl ihr Mandat im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2026 ausgelaufen wäre.
c) Herr Volker Trenz
Das Aufsichtsratsmitglied Trenz wurde erst in der letztjährigen Hauptversammlung 2025 gewählt. Auch dieser möge dem Aktionariat erklären, warum er so plötzlich die Gesellschaft als Mitglied des Aufsichtsorgans verlassen möchte. Auch seine Amtszeit hätte mit der diesjährigen Hauptversammlung geendet.
zu 2.
a) Herr Gunter Heneis
HWT invest AG schlug auch bereits die unter TOP 1 abzuwählenden Kandidaten vor, weshalb es nunmehr erheblichen Klärungsbedarf gibt, warum die zunächst vorgeschlagenen Personen nicht mehr bis zur ordentlichen Hauptversammlung ihr Amt wahrnehmen können und die unter TOP vorgeschlagenen Personen besser qualifiziert und/oder geeignet sein sollen, das Amt des Aufsichtsrates auszuüben.
b) Herr Michael Herrmann
HWT invest AG schlug auch bereits die unter TOP 1 abzuwählenden Kandidaten vor, weshalb es nunmehr erheblichen Klärungsbedarf gibt, warum die zunächst vorgeschlagenen Personen nicht mehr bis zur ordentlichen Hauptversammlung ihr Amt wahrnehmen können und die unter TOP vorgeschlagenen Personen besser qualifiziert und/oder geeignet sein sollen, das Amt des Aufsichtsrates auszuüben.
c) Herr Konstantin von Reden-Lütcken
HWT invest AG schlug auch bereits die unter TOP 1 abzuwählenden Kandidaten vor, weshalb es nunmehr erheblichen Klärungsbedarf gibt, warum die zunächst vorgeschlagenen Personen nicht mehr bis zur ordentlichen Hauptversammlung ihr Amt wahrnehmen können und die unter TOP vorgeschlagenen Personen besser qualifiziert und/oder geeignet sein sollen, das Amt des Aufsichtsrates auszuüben.
d) Herr Dr. Olaf Stiller
Grundsätzlich ist Herr Dr. Stiller fachlich für die Ausübung des Amtes qualifiziert. Vorliegend muss jedoch aufgeklärt werden, warum sich der Kandidat so massiv von der Ankeraktionärin beeinflussen lässt und ob er tatsächlich noch ausreichende freie Kapazitäten für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes besitzt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von NanoRepro AG aoHV werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 20.12.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.