Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Angesichts eines erneuten Jahresfehlbetrags von rund 1,99 Mio. Euro erscheint eine Ausschüttung des lediglich aus dem Gewinnvortrag resultierenden Bilanzgewinns derzeit nicht sachgerecht. Die DSW wird jedoch weiterhin kritisch hinterfragen, wann die Gesellschaft wieder eine nachhaltige operative Profitabilität und damit eine echte Dividendenfähigkeit erreicht.
zu TOP 5
Nachdem sämtliche hierauf bezogenen Aktienoptionen ausgelaufen sind und weitere Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2010 nicht mehr ausgegeben werden können, bestehen gegen die Aufhebung des nicht mehr benötigten Bedingten Kapitals keine Einwände.
zu TOP 8
Die vorgeschlagene Änderung stellt lediglich eine redaktionelle Klarstellung der bereits bestehenden Satzungsregelung zum Ausschluss des Anspruchs auf Auslieferung effektiver Aktienurkunden dar. Hiergegen bestehen keine Einwände.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 3
Die Gesellschaft hat bei leicht rückläufigen Umsätzen erneut einen Jahresfehlbetrag von knapp 2 Mio. Euro erwirtschaftet. Gleichzeitig wurden erhebliche Mittel in den weiteren Ausbau der Beteiligungsstruktur investiert. Vor dem Hintergrund der aus den Corona-Jahren noch vorhandenen erheblichen Vermögenssubstanz erwartet die DSW eine nachvollziehbare Darstellung, welchen nachhaltigen Wert die bisherige Beteiligungsstrategie für die Aktionäre geschaffen hat.
zu TOP 4
Die überraschende Niederlegung der Mandate von drei der vier Aufsichtsratsmitglieder zum Ende des Geschäftsjahres 2025 und die anschließende weitgehende Neubesetzung des Gremiums im Januar 2026 sind weiterhin nicht hinreichend aufgeklärt. Darüber hinaus bestehen insbesondere aufgrund der gleichzeitigen Organstellungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Olaf Stiller bei wesentlichen Beteiligungsgesellschaften sowie bei der Ankeraktionärin HWT invest AG erhebliche Anforderungen an die Transparenz und das Management möglicher Interessenkonflikte.
zu TOP 6
Die Gesellschaft hat erst im Februar 2026 das Genehmigte Kapital 2024 für eine Barkapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre genutzt. Bereits wenige Monate später soll der Handlungsspielraum des Vorstands wieder bis zur gesetzlich maximal zulässigen Grenze von insgesamt 50 % des Grundkapitals erweitert werden. Angesichts der vorhandenen Liquidität, der jüngsten Kapitalaufnahme und der umfangreichen Beteiligungsaktivitäten ist ein derart weitreichender Vorratsbeschluss einschließlich umfangreicher Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss derzeit nicht ausreichend gerechtfertigt.
zu TOP 7
Gegen eine angemessen ausgestaltete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Der vorgeschlagene Beschluss eröffnet jedoch weitreichende Möglichkeiten, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts insbesondere für Unternehmenserwerbe, Beteiligungen und Vergütungszwecke einzusetzen. Im Zusammenhang mit den bereits unter TOP 6 vorgesehenen weitreichenden Kapitalmaßnahmen hält die DSW den hierdurch insgesamt entstehenden Handlungsspielraum der Verwaltung derzeit für zu weitgehend.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von NanoRepro AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.09.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.