Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien und über die entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW beabsichtigt, der vorgeschlagenen ordentlichen Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 zur Stärkung der Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW beabsichtigt, der vorgeschlagenen ordentlichen Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlage unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts zur Rekapitalisierung der Gesellschaft zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zur Anpassung der Anleihebedingungen der von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihe 2022/2026 sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
keine Empfehlung
Die vorgeschlagene neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zur Anpassung der Anleihebedingungen der von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihe 2022/2026 überschreitet in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss grundsätzlich den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert. Da der Beschlussvorschlag im Zusammenhang mit der geplanten Rekapitalisierung der Gesellschaft steht, wird die DSW ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den von der Verwaltung im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemachten Antworten sowie den während der Hauptversammlung gegebenen Erläuterungen unter Abwägung aller Interessen abhängig machen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 I) sowie entsprechende Änderung der Satzung
keine Empfehlung
Die vorgeschlagene Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 I) überschreitet in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss grundsätzlich den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert. Da der Beschlussvorschlag im Zusammenhang mit der geplanten Rekapitalisierung der Gesellschaft steht, wird die DSW ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt von den von der Verwaltung im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemachten Antworten sowie den während der Hauptversammlung gegebenen Erläuterungen unter Abwägung aller Interessen abhängig machen.
Aufhebung der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. August 2022 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW beabsichtigt, der Aufhebung der von der Hauptversammlung 2022 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 II) sowie entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW beabsichtigt, der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024 und der Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 II), die eine Anpassung an die ordentliche Kapitalherabsetzung unter TOP 1 und die Aufhebung der von der Hauptversammlung 2022 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen unter TOP 5 darstellen, zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Instrumente
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW beabsichtigt, gegen die vorgeschlagene neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu stimmen, da diese in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert überschreitet.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 III) sowie entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW beabsichtigt, gegen die vorgeschlagene Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025 III) zu stimmen, da dieses in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert überschreitet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 17.09.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.