Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
TOP 5
BDO prüft die Gesellschaft bereits seit mehr als 10 Jahren. Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen einer externen Rotation ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgen.
TOP 8 und TOP 10
Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht zu gewähren ist, um eine Verwässerung der Stimmrechte und des Werts der Aktie zu verhindern. Grundsätzlich akzeptiert die DSW Vorratsbeschlüsse (bestehend und neu vorgeschlagen) bis zu max. 40 Prozent des Grundkapitals. Bezugsrechtsausschlüsse akzeptiert die DSW aufgrund der Verwässerung der Altaktionäre bei Vorratsbeschlüssen in einem Rahmen von bis zu max. 10 Prozent, auch wenn seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes nunmehr bis zu 20 Prozent gesetzlich zulässig sind. Die von DSW noch akzeptierten Grenzen werden durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung allerdings überschritten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 17.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.