Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
Nach dem Wechsel hin zur Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestehen gegen den Abschlussprüfer keine Bedenken.
zu 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Gegen die Wahl des Herrn Lorenz bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht, obwohl dieser wiederum direkt der Mehrheitsaktionärin zuzuordnen ist
zu 6. Sonderprüfung
Aufgrund der letztjährigen Hauptversammlung und der sehr ausweichenden Beantwortung der Fragen des Aktionariats, welche trotz Nachfragen nicht bei allen Aktionären zur vollständigen Beantwortung der Fragen führte, erscheint vorliegend eine Sonderprüfung bzgl. der bestehenden bzw. vergangenen Verflechtungen mit der Mehrheitsaktionärin angezeigt.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
zu 2. und 3.
Aufgrund der Antwortqualität auf der letztjährigen Hauptversammlung und dem Ergänzungsverlangen hinsichtlich einer Sonderprüfung, kann derzeit sich vorliegend lediglich enthalten werden, da hierzu trotz ordentlichem Umsatzwachstum im laufenden Geschäftsjahr wesentliche Fragen des Aktionariats bzgl. der Kooperation mit der Mehrheitsaktionärin offen sind.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 13.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.