Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Herr Pierer lässt derzeit die freien Aktionäre bei der Leoni AG im Rahmen der notwendigen Sanierung unberücksichtigt und will diese bewusst ausgrenzen.
Dieses aktionärsunfreundliche Verhalten ist bei der Mercedes Benz Group AG unerwünscht und wird dem Ruf der Gesellschaft unnötig schaden. Eine Wahl von Herrn Pierer in den Aufsichtsrat der Mercedes Benz Group AG lehnen wir deshalb ausdrücklich ab.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung von § 10 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023 und entsprechende Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 11 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 11a der Satzung um einen neuen Abs. 3 zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Eine virtuelle Teilnahme von AR-Mitgliedern an einer virtuellen HV ist nachvollziehbar. Hier soll jedoch über diesen Fall hinaus die virtuelle Teilnahme von AR-Mitgliedern auch an Präsenz-Hauptversammlungen ermöglicht werden, was die DSW ausdrücklich ablehnt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 03.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 03.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.