Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da die verbleibenden wirtschaftlichen Mittel zur Aufstockung der Liquidität bzw. zur Stärkung der Investitionskraft in der Gesellschaft verbleiben sollen. Die DSW wird die Dividendenpolitik in den nächsten Jahren genauestens beobachten.
zu 3.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
zu 4.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
zu 5.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
zu 6.
6.1 Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, bestehen keine Bedenken. Der Abschlussprüfer KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals in der Hauptversammlung 2024 gewählt, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.
6.2
Gegen den vorgeschlagenen Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, bestehen keine Bedenken. Der Abschlussprüfer KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde erstmals in der Hauptversammlung 2024 gewählt, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.
zu 7.
Der Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems kann zugestimmt werden. Das Vergütungssystem nachvollziehbar erläutert; insbesondere sind feste und variable Vergütungsbestandteile (STI, LTI) vorhanden und eine Maximalvergütung festgelegt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.