Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit dem "Besonderen Vertreter" mittels Vergleichsvereinbarung beendet werden sollen und der Großaktionär Lopesan sich zur Zahlung eines Vergleichsbetrags von 5 Mio. Euro an die Gesellschaft verpflichtet hat, die in Form einer Sonderdividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll. Durch die knapp 90% Beteiligung von Lopesan fliessen aber auch knapp 90% der Entschädigungssumme an Lopesan zurück, was abzulehnen ist. Lopesan sollte auf seine Ansprüche verzichten und die Entschädigung ausschliesslich den Streubesitzaktionären zukommen. Der Gegenantrag der SdK legt eine diesbezüglich geänderte Vergleichsvereinbarung vor, der sich die DSW anschliessen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von LS Invest AG aoHV werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 29.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
WKN: 613120
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.