Hauptversammlung Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG)

  • 10:30 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 9 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 9:
Das neue Genehmigte Kapital 2023 hat einen Umfang von EUR 5 Mio., was rund 28,6 Prozent des Grundkapitals entspricht. Ein möglicher Bezugsrechtsausschluss ist im Falle einer Barkapitalerhöhung auf 10% beschränkt, im Falle einer Sachkapitalerhöhung jedoch unbeschränkt. Letzteres steht nicht im Einklang mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien, die einen maximalen Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10% vorsehen. Somit werden wir diese Beschlussfassung ablehnen.


zu TOP 10:
Aufgrund der nachträglichen Anpassung der Ausübungsbedingungen der Aktienoptionen zugunsten der Berechtigten und des u.E. wenig anspruchsvollen EBITDA-Erfolgsziels im Falle eines negativen EBITDA werden wir die Beschlussfassung ablehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


HV2023_1_Einladung_oHV_2023.pdf
Download PDF (460 KB)

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG) werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 10.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 24.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.