Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 9:
Das neue Genehmigte Kapital 2023 hat einen Umfang von EUR 5 Mio., was rund 28,6 Prozent des Grundkapitals entspricht. Ein möglicher Bezugsrechtsausschluss ist im Falle einer Barkapitalerhöhung auf 10% beschränkt, im Falle einer Sachkapitalerhöhung jedoch unbeschränkt. Letzteres steht nicht im Einklang mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien, die einen maximalen Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10% vorsehen. Somit werden wir diese Beschlussfassung ablehnen.
zu TOP 10:
Aufgrund der nachträglichen Anpassung der Ausübungsbedingungen der Aktienoptionen zugunsten der Berechtigten und des u.E. wenig anspruchsvollen EBITDA-Erfolgsziels im Falle eines negativen EBITDA werden wir die Beschlussfassung ablehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG) werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 10.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.