Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals nach § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Mit den Beschlussvorschlägen zum Genehmigten Kapital und zur Ausgabe von Wandel- sowie Optionsschuldverschreibungen überschreitet die K+S Aktiengesellschaft zunächst die Grenzen, die die DSW bei entsprechendem Beschlussvorschlägen in ihren Abstimmungsrichtlinien vorsieht.
Jedoch grenzt die Verwaltung die Ermächtigung selbst insofern ein, dass das Genehmige Kapital inklusive Bedingtem Kapital maximal bis zu einer Grenze von 40 % genutzt werden darf. Hinsichtlich des Bezugsrechtsausschlusses wird erklärt, dass die Grenze von maximal 10 Prozent eingehalten wird.
Vor dem Hintergrund dieser zusätzlichen Erklärung der Verwaltung ist es der DSW möglich, den Beschlussvorschlägen unter TOP 9 und unter TOP 10 zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des bedingten Kapitals in § 4 Abs. 6 der Satzung und über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Mit den Beschlussvorschlägen zum Genehmigten Kapital und zur Ausgabe von Wandel- sowie Optionsschuldverschreibungen überschreitet die K+S Aktiengesellschaft zunächst die Grenzen, die die DSW bei entsprechendem Beschlussvorschlägen in ihren Abstimmungsrichtlinien vorsieht.
Jedoch grenzt die Verwaltung die Ermächtigung selbst insofern ein, dass das Genehmige Kapital inklusive Bedingtem Kapital maximal bis zu einer Grenze von 40 % genutzt werden darf. Hinsichtlich des Bezugsrechtsausschlusses wird erklärt, dass die Grenze von maximal 10 Prozent eingehalten wird.
Vor dem Hintergrund dieser zusätzlichen Erklärung der Verwaltung ist es der DSW möglich, den Beschlussvorschlägen unter TOP 9 und unter TOP 10 zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der K+S Aktiengesellschaft und einer Tochtergesellschaft
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 2 der Satzung um eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stellt und mit Nein stimmen wird.
Beschlussfassung über die Ausgliederung des Standorts Bad Salzdetfurth aus der K+S Aktiengesellschaft
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 06.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von K+S AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 09.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.