Hauptversammlung JOST Werke AG

  • 11:00 Uhr
  • Neu-Isenburg
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 20.860.000,00 soll komplett als Dividende ausgeschüttet (EUR 1,40 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Hiergegen bestehen keine Einwände.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und selbst in dieser schwierigen Situation ein Rekordjahr erreicht.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 6

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat der JOST Werke SE

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

•    Frau Natalie Hayday, wohnhaft in Frankfurt a.M., Deutschland, Unternehmensberaterin, Geschäftsführerin von 7Square GmbH, Frankfurt
In fachlicher Hinsicht ist Frau Hayday für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Hayday ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


•    Herr Rolf Lutz, wohnhaft in Friedrichshafen, Deutschland, Diplom-Ingenieur, ehemaliges Mitglied des Konzernvorstands von ZF Friedrichshafen
In fachlicher Hinsicht ist Herr Lutz für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Lutz ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


•    Frau Diana Rauhut, wohnhaft in Bad Homburg, Deutschland, Diplom-Volkswirtin, Vorständin Vertrieb, Energiedienstleitung, Digitalisierung und IT bei der Mainova AG,
In fachlicher Hinsicht ist Frau Rauhut für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Rauhut ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


•    Herr Jürgen Schaubel, wohnhaft in Baar, Schweiz, Berater bei Oaktree Capital Management
In fachlicher Hinsicht ist Herr Schaubel für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Schaubel ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


•    Herr Dr. Stefan Sommer, wohnhaft in Meersburg, Deutschland, Berater, Dr. Ing., ehemaliges Mitglied des Konzernvorstands Volkswagen
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Sommer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Sommer ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien oder vergleichbaren Kontrollgremien, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


•    Herr Klaus Sulzbach, wohnhaft in Kronberg im Taunus, Deutschland, Unternehmensberater, Managing Partner, KSWP Consulting
In fachlicher Hinsicht ist Herr Sulzbach für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Sulzbach ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.



TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.

TOP 8

Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Grundsätzlich sieht die DSW Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.

TOP 10

Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 durch entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, dieser Vorratsbeschluss umfasst jedoch ebenfalls 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.

TOP 11

Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen diese Vergütungssystem bestehen keine Einwände. Zwar kann durch Kumulierung der Einzelregelungen die Vergütung eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds ansteigen, jedoch ist das System aus Sicht der DSW vertretbar und marküblich.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


JOST_Werke_SE_Agenda_DE.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von JOST Werke AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 12.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

JOST_Abstimmungsergebnisse.pdf
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