Hauptversammlung HELLA GmbH & Co. KGaA

  • 11:00 Uhr
  • Rheda-Wiedenbrück
  • MDAX®
TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Rumpfgeschäftsjahr 2022, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2022; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Rumpfgeschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, der einen Bilanzgewinn von EUR 320.858.176,17 ausweist, stimmen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Vorschlag Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,88 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Rumpfgeschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Letztlich wird die DSW auch die Mitglieder des Gesellschafterausschusses für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Vorbehaltlich näherer Erläuterungen im Rahmen der Hauptversammlung zu den Gründen der Neuausschreibung des Prüfungsmandats und dem Ablauf des, plant die DSW der Wahl der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbratungsgesellschaft, Frankfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Vorbehaltlich ergänzender Erläuterungen im Rahmen der Hauptversammlung, u.a. zu den besonderen („priorisierten“) Zielen der kurzfristigen variablen Vergütung und der Zuteilung des Basisbetrags der langfristigen variablen Vergütung für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 sowie den vorgenommenen zusätzlichen Bereinigungen der Bemessungsgrundlagen um Sondereinflüsse, plant die DSW der Billigung des Vergütungsberichts zuzustimmen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur weiterhin nicht ausreichend auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da ein substanzieller Teil der langfristigen variablen Vergütung einen effektiven Bemessungszeitraum von weniger als drei Jahren aufweist und die variable Vergütung somit insgesamt nicht überwiegend langfristig ausgestaltet ist. Zudem erscheint der dem Gesellschafterausschuss eingeräumte Ermessenspielraum, „nach billigem Ermessen eine positive oder negative Korrekturanpassung“ an allen variablen Vergütungskomponenten vorzunehmen, von dem dieser in der Vergangenheit auch bereits mehrfach Gebrauch gemacht hat, weiterhin zu weitreichend.

TOP 9

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Gesellschafterausschusses

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der unveränderten Vergütung für die Mitglieder des Gesellschafterausschusses zustimmen.

TOP 10

Zustimmung zu einem am 20. März 2023 mit der FWB Kunststofftechnik GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Gewinnabführungsvertrag mit der 100%igen Tochtergesellschaft zustimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HELLA GmbH & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 15.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 28.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Abstimmung_Hella_oHV_2023.pdf
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