Hauptversammlung Geratherm Medical AG

  • 10:00 Uhr
  • Frankfurt
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

 zu 3.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


zu 4.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu
wählen.


zu 6.
Im Zuge einer geplanten Umstrukturierung der Geratherm Medical AG ist beabsichtigt, nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrags den Teilbetrieb Medical Device am Standort in Geratal im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine bestehende Tochtergesellschaft zu übertragen, und zwar auf die bislang arbeitnehmerlose  Geratherm Medical GERMANY GmbH mit dem Sitz in Geratal. Damit soll sich das operative Geschäft der Geratherm Medical AG künftig auf das Halten und Verwalten von Konzerngesellschaften und Beteiligungen und Grundstücken beschränken.


Die Geratherm Medical AG wird eine Holding. Die operativen Geschäftstätigkeiten werden in den Tochtergesellschaften stattfinden. Unter TOP 6 wird über den Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zur Übertragung des Teilbetriebs „Medical Device“ auf die Geratherm Medical Germany GmbH“ abgestimmt. Bezüglich vollständigen des Wortlautes wird auf die  Einladung zur Hauptversammlung (S. 2 ff.) Bezug genommen.


Die DSW stimmt dem Vertragsentwurf zu.


zu 7.
Im Zuge der Ausgliederung wird unter TOP 7 vorgeschlagen, den bestehenden Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrags vom 22. Juli 1994 in der konsolidierten Fassung der Ergänzung vom 9. Juni 2020 zwischen der Geratherm Medical AG und der Geratherm Medical GERMANY GmbH zu ändern. Bezüglich vollständigen des Wortlautes wird auf die  Einladung zur Hauptversammlung, Seite 17 ff. Bezug genommen.


Die DSW stimmt der Anpassung des Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrags zu.

TOP 2

Gewinnverwendung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW erwartet eine Ausschüttung in Höhe von mindestens 50 % des Gewinns. Ist eine geringere Ausschüttung beabsichtigt, soll dies mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung verbunden sein. Da eine solche Begründung hier von der Gesellschaft nicht kommuniziert wurde, stimmt die DSW diesem Vorschlag nicht zu.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


GMAG_Einladung_HV16_8_2024.pdf
Download PDF (449 KB)

Beschlüsse Stand: 16.08.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

GMAG_Abstimmungsergebnis24.pdf
Download PDF (141 KB)

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