Hauptversammlung Gelsenwasser AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 4, 6 - 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 2022
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.


TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 2022:
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.


TOP 5: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes: Heike Heim, Vorsitzende der Geschäftsführung DEW21
Von Seiten der DSW bestehen keine Bedenken.


TOP 8: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Bezeichnung des Bekanntmachungsmediums
Von Seiten der DSW bestehen keine Bedenken.


TOP 9: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers 2022
Die DSW sieht keine Gründe, gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers PKF Fasselt, Duisburg für die Gesellschaft und den Konzern, zu stimmen.




TOP 4

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Wie von der DSW bereits in den Vorjahren beanstandet, enthält das System zur Vergütung des Vorstandes weder eine Clawback-Regelung, noch ist die variable mehrjährige Vergütung an nachhaltige Komponenten (ESG) gekoppelt. Darüber hinaus hat die DSW in 2022 auch das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat kritisiert. Dieses besteht aus einer festen Vergütung von 4000,- € und einer variablen Vergütung: der Aufsichtsrat erhält 32 Cent pro 1000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragssteuern. Ergebnisanteile über 80.000 € bleiben dabei unberücksichtigt. Aus Sicht der DSW hat der Aufsichtsrat die Chance verpasst, die Vorlage an die HV zur Überarbeitung der Vergütung des Aufsichtsrates hin zu einer ausschließlich fixen Vergütung zu nutzen.
In Anbetracht der insgesamt mangelnden Transparenz und nicht zeitnahen Darstellung der Vergütung u.a. auch im Hinblick auf die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstandes wird die DSW empfehlen, gegen den Vergütungsbericht zu stimmen.



TOP 6

Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit soll für einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren Gebrauch gemacht werden.
Die DSW plädiert für die hybride Hauptversammlung für die Aktionäre. Nur in Ausnahmefällen wie einer Pandemie hält sie das virtuelle Format für geboten.
Vor diesem Hintergrund wird die DSW mit Nein stimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur möglichen Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW vertritt die Ansicht, dass zum Zeitpunkt der Hauptversammlung alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat anwesend sein sollen. Sie wird daher mit Nein stimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


GW_einladung_hv_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Gelsenwasser AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 01.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 15.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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