Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2022 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Änderung der Satzung betreffend die Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Änderung der Satzung betreffend die Ermächtigung zur Einberufung virtueller Hauptversammlungen und weitere Satzungsänderungen in diesem Zusammenhang
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 10.1. Änderung der Satzung betreffend die Ermächtigung zur Einberufung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
zu TOP 10.2 Änderung der Satzung betreffend die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
In der Satzungsänderung ist eine zu breit gefasste Möglichkeit, z.B. auch virtuelle Teilnahme bei „anderen Verpflichtungen“.
Änderung der Satzung betreffend eine Klarstellung zur angemessenen zeitlichen Beschränkung des Rede- und Fragerechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von GEA Group AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 14.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.