Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die FUCHS PETROLUB SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der erreichte operative Cash flow kann die Ausgaben für die Investitionen und für die Ausschüttung nicht abdecken; somit wurde die Dividende nicht operativ erwirtschaftet. Infolge der politischen und gesellschaftlichen (Ukraine, Covid) Situation kam es in den leztten Jahren zu einer hohen aber erforderlichen Vorratshaltung des Konzerns, die zu einer hohen Mittelbindung geführt haben. Zukünftig ist zu erwarten, dass diese Mittel im laufenden Geschäftsjahr 2023 durch Abverkauf der Vorräte frei werden und damit ein wesentlich höherer operativer CashFlow erreicht werden könnte. Um die von der Gesellschaft seit über 20 Jahren praktizierte Dividendenpolitik zu unterstützen und ein positives Signal in den Markt zu geben, stimmt die DSW dem Dividendenvorschlag zu.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Änderung der Firma der Gesellschaft und eine entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Satzungsermächtigung zur virtuellen Hauptversammlung und Ergänzung von § 19 der Satzung sowie Änderung der Überschrift
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft hat im Rahmen der letztjährigen HV 2022 auf Anfrage betont, dass die Gesellschaft wenn möglich, eine Präsenzhauptversammlung durchführen wird. Da diese Zusage bei der diesjährigen HV eingehalten wird, kann man davon ausgehen, dass es sich bei diesem TOP um einen Vorratsbeschluss handelt. Nach dem Eindruck der DSW ist diese Gesellschaft an einem offenen unmittelbaren Austausch mit den Aktionären interessiert und sieht hierfür die Präsenz-HV als geeignetes Forum an. Daher stimmt die DSW diesem TOP zu, auch wenn dieser Vorratsbeschluss eine Ermächtigung für drei Jahre umfasst.
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 19 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von FUCHS PETROLUB SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 20.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 04.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.