Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zuTOP 2:
Der Bilanzgewinn lässt eine Dividende zu.
zu TOP 4:
Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion bei der Genehmigung des Dividendenverzichts nicht im Sinne des Streubesitzes zugunsten einer ertragsorientierten Ausschüttung nachgekommen und trägt den dauerhaften Ausschluss der Aktionäre von einer physischen HV mit.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 06.07.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

WKN: A0MVLS
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bremen
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.

