Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW begrüßt den Vorschlag, die Dividende von € 1,48 auf € 1,88 für jede Stammaktie und von € 1,50 auf € 1,90 für jede Vorzugsaktie deutlich zu erhöhen. In Anbetracht der weiter gestiegenen Eigenkapitalquote von über 50 % wäre in den kommenden Jahren eine weitere Steigerung der Ausschüttungsquote wünschenswert.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW empfiehlt, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auch der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Wahl der Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026 unterstützen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die an das EBT geknüpfte kurzfristige variable Vergütung des Vorstands beträgt zwischen 58,70, % und 69,31 % der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, während die langfristige variable Vergütung lediglich zwischen 5,31 % und 34,05 % liegt. Das Vergütungssystem sollte überdacht werden, da es zu großen Anreiz für eine kurzfristige Gewinnoptimierung bietet.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Beschlussvorschlag zustimmen, da gleichzeitig auch die Dividende kräftig erhöht werden soll.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Einhell Germany AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.