Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 3
Die DSW empfiehlt, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
zu TOP 4
Auch der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
zu TOP 5
Die DSW wird die Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2024 unterstützen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2
Die DSW fordert grundsätzlich die Ausschüttung von 50 % des Gewinns an die Aktionäre. Die vorgesehene Ausschüttung von ca. 20 % des Gewinns erscheint in Anbetracht der stark gestiegenen Gewinnrücklagen, der liquiden Mittel und des prognostizierten Gewinns für 2024 deutlich zu niedrig.
zu TOP 6
Die an das EBT geknüpfte kurzfristige variable Vergütung des Vorstands beträgt zwischen 60,81 % und 66,52 % der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, während die langfristige variable Vergütung lediglich zwischen 11,68 % und 33,47 % beträgt. Das Vergütungssystem sollte überdacht werden, da es zu großen Anreiz für eine kurzfristige Gewinnoptimierung bietet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Einhell Germany AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 06.07.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.