Hauptversammlung Einbecker Brauhaus

  • 10:00 Uhr
  • Einbeck
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die Unternehmenskennzahlen der Einbecker AG waren schon besser in den letzten Jahren. Angesichts der schwierigen Entwicklung am Biermarkt ist das Ergebnis zwar nicht zufriedenstellend, man kann die Schwierigkeiten im letzten Geschäftsjahr – vor allem Preissteigerungen für die benötigten Rohstoffe – aber nicht ohne Weiteres dem Vorstand anlasten. Allerdings gibt es wohl laut Medienberichten auch Bierproduzenten in Deutschland, die deutlich besser durch das letzte Jahr gekommen sind. Der gesamtdeutsche Biermarkt ist im letzten Jahr jedenfalls im Umsatz stärker gewachsen, als der Umsatz der Einbecker Brauhaus AG (Quelle: Lebensmittelzeitung vom 22.03.2023). Zumindest dieser Aspekt wird mit dem Vorstand kritisch zu erörtern zu sein.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Ausweislich des Geschäftsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand gut überwacht.

TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der Einbecker Getränke GmbH, Einbeck, als Organgesellschaft
Es handelt sich bei der Einbecker Getränke GmbH um eine 100-ig Tochter der AG. Diese arbeitet offenbar profitabel. Dem Vertrag kann daher zugestimmt werden.

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Abschlussprüfer Kleeberg und Partner arbeitet nach hiesigem Kenntnisstand nun schon seit fast 10 Jahren mit der Einbecker AG zusammen. Dieser Abschlussprüfer hat sich allerdings bewährt. Nichtsdestotrotz sollte die Einbecker AG sich zeitnah nach einem neuen Prüfer umsehen. Für dieses Jahr kann man dieser Bestellung aber noch zustimmen.

 

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022
 

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Das letzte Geschäftsjahr war leider schwierig und es konnte nur ein geringfügiger Überschuss erwirtschaftet werden. Dennoch spricht nichts dagegen, die Aktionäre am – wenn auch nur geringfügigen – Erfolg des Unternehmens partizipieren zu lassen. Es ist auch nicht eindeutig klar und erläutert, wofür das „überschüssige“ Kapital nun konkret benötigt wird.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


2023-06-13_HV_2023_Einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Einbecker Brauhaus werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 31.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 13.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

EB_HV23_Ergebnisse.pdf
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