Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gewinnverwendung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft hat in 2023 einen Verlust erwirtschaftet. Die Dividende wird mit der Entnahme aus Gewinnrücklagen finanziert. Es handelt sich somit um eine Dividende, die aus der Substanz gezahlt wird. Dies wird abgelehnt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.