Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Top 2: Die DSW wird für den Vorschlag zur Gewinnverwendung stimmen.
Top 3 und 4: Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
Top 5: Die DSW unterstützt die Wahl von RSM Ebner Stolz zum Abschlussprüfer.
Top 6: Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Top 7: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken.
Top 8: Die DSW wird für die vorgeschlagene Satzungsänderung stimmen.
Top 9: Für den Beherrschungsvertrag sprechen im Zweifel steuerliche Gründe: Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 01.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.