Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2023
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
keine Empfehlung
An sich handelt es sich beim Dürr-Konzern um ein Vorzeige-Unternehmen. Allerdings stagnieren bzw. gehen Auftragseingang und Umsatz im Berichtsjahr zurück. Darüber hinaus musste für Restrukturierungen bei Homag eine Rückstellung in Höhe von 50 Mio. gebildet werden. Infolgedessen ist auch das EBIT spürbar zurück gegangen. In der HV wird zu klären sein, ob es hierfür auch hausgemachte Versäumnisse bzw. Probleme gibt. Unsere finale Abstimmung werden wir von den Antworten auf der Hauptversammlung abhängig machen.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
keine Empfehlung
An sich handelt es sich beim Dürr-Konzern um ein Vorzeige-Unternehmen. Allerdings stagnieren bzw. gehen Auftragseingang und Umsatz im Berichtsjahr zurück. Darüber hinaus musste für Restrukturierungen bei Homag eine Rückstellung in Höhe von 50 Mio. gebildet werden. Infolgedessen ist auch das EBIT spürbar zurück gegangen. In der HV wird zu klären sein, ob es hierfür auch hausgemachte Versäumnisse bzw. Probleme gibt. Unsere finale Abstimmung werden wir von den Antworten auf der Hauptversammlung abhängig machen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des geprüften Vergütungsberichts 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Dürr AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 04.05.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 17.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.