Hauptversammlung Branicks Group AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 64.424.836,19 soll in Höhe von EUR 62.364.274,50 als Dividende ausgeschüttet (EUR 0,75 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft weiterhin und begrüßt die Ausschüttung in der vorgeschlagenen Höhe.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand konnte trotz der Pandemie die Geschäftsentwicklung positiv weiterentwickeln, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es  gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten umfänglich nachgekommen.

TOP 5

Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zur Erörterung

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Da die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer tätig ist, sollte über einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft in naher Zukunft nachgedacht werden.

TOP 7

Beschlussfassung über eine Änderung der Firma und Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Nach der erfolgreichen Übernahme der Mehrheit am Logistikspezialisten VIB Vermögen AG ist die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 insbesondere im Eigenbestand deutlich gewachsen und hat ihren Investitionsschwerpunkt neben der Assetklasse Büro um die Assetklasse Logistik signifikant erweitert, weshalb eine Änderung der Firma nachvollzogen werden kann.

TOP 8.1

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen - Änderung von § 11 der Satzung (Ort und Einberufung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die rein virtuelle HV sollte nur die Ausnahme sein. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft den Gesetzeswortlaut ohne jede Einschränkung in die Satzung übertragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Der Gegenantrag von Herrn Löw hinsichtlich einer hybriden Hauptversammlung und gegen eine rein virtuelle Hauptversammlung ist zuzustimmen, jedoch ist der Gegenantrag zu weitgehend und deshalb kann diesem ebenfalls nicht zugestimmt werden.



TOP 8.2

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen - Änderung von § 14a der Satzung (Elektronische Medien)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die rein virtuelle HV sollte nur die Ausnahme sein. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen oder gesundheitliche Risiken eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.

TOP 8.3

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen - Änderung von § 8 der Satzung (Aufsichtsrat)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Diese Flexibilität der Neuregelung kann nachvollzogen werden, sofern eine Wissenskontinuität gesichert ist, wovon auszugehen ist.

TOP 8.4

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen - Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Diesen Satzungsänderungen hinsichtlich des MoPeG, insbesondere § 67 Abs. 1 AktG, kann zugestimmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


DIC_Einladung_HV_2023_D.pdf
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Gegenanträge Stand: 31.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Gegenantrag_A.pdf
Download PDF (126 KB)

Beschlüsse Stand: 31.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

DIC_Ergebnisse_oHV23.pdf
Download PDF (270 KB)

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