Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für den Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, stimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Abschlussprüfer unterjähriger Finanzberichte bis einschließlich des ersten Quartals im Geschäftsjahr 2024 zustimmen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Wiederwahl von Herrn Harald Krüger und Frau Magret Suckale sowie die Wahl von Herrn Dr. Reinhard Ploss in den Aufsichtsrat stimmen.
Beschlussfassung über die Änderung von §§ 14, 15 und 17 der Satzung
keine Empfehlung
Die DSW begrüßt ausdrücklich, dass sich die Deutsche Telekom erneut für die Durchführung ihrer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung entschieden hat. Dennoch wird die DSW ihr Abstimmungsverhalten zu den unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen, ob und unter welchen Bedingungen von der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen Gebrauch gemacht und wie die Aktionärsrechte im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung konkret ausgestaltet und gewahrt werden sollen. In diesem Zusammenhang hegt die DSW insbesondere Bedenken hinsichtlich der im Beschlussvorschlag vorgesehenen möglichen Einschränkung des Nachfragerechts und des Fragerechts zu neuen Sachverhalten im Falle einer virtuellen Hauptversammlung. Abschließend hätte die DSW es bevorzugt, wenn die unter diesem Tagesordnungspunkt gemeinsam zur Beschlussfassung gestellten Satzungsänderungen der Hauptversammlung jeweils als gesonderter Beschlussvorschlag präsentiert worden wären.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Vorbehaltlich ergänzender Erläuterungen im Rahmen der Hauptversammlung, u.a. zur Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Vergütungsbericht 2021 auf der Hauptversammlung 2022, der vorgenommenen Anpassung der Zielvergütung des Vorstandsvorsitzenden sowie der Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 AktG, plant die DSW der Billigung des Vergütungsberichts zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 06.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 06.04.2023
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Gegenanträge Stand: 06.04.2023
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Beschlüsse Stand: 06.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.