Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Den Satzungsänderungen zum Genehmigten Kapital mit 20% Bezugsrechtsausschluss und außerdem der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen für 5 Jahre kann die DSW nicht zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 07.09.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 804100
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.