Hauptversammlung Dermapharm Holding SE

  • 10:00 Uhr
  • München
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Dermapharm Holding SE, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2023 und im Geschäftsjahr 2023 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und vom Abschlussprüfer geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Änderung von § 18 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Außerdem ist der Zeitraum für diese Ermächtigung mit 5 Jahren zu lang. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.

TOP 8

Beschlussfassung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung (Änderung von § 18 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber wie z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.

TOP 9

Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 10

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 11

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2023) und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es wird eine Kapitalerhöhung für ein genehmigtes Kapital um 25% mit vollständigem Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen vorgeschlagen. Wir akzeptieren Bezugsrechtsaussschlüsse bis max. 10%.

TOP 12

Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2018) sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2023) und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es wird ein bedingtes Kapital (TOP 12.2) für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen u.ä. (TOP 12.1) mit einem Umfang von 20% vorgeschlagen, wobei auch hier im Falle von Sacheinlagen das Bezugsrecht vollständig ausgeschlagen werden kann. Das entspricht nicht den DSW Abstimmungsrichtlinien.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Derma_HV_2023_Einladung.pdf
Download PDF (437 KB)

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Dermapharm Holding SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 01.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 14.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Dermapharm_Abstimmung_oHV2023.pdf
Download PDF (15 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.