Hauptversammlung Datron AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 6b, 6c und 8

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 4.101.795,94 soll in Höhe von EUR 791,721,80 als Dividende ausgeschüttet (EUR 0,20 je dividendenberechtigte Stückaktie) werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft genau und erwartet, dass eine nachhaltige Dividendenstrategie innerhalb der Hauptversammlung den Aktionären erläutert wird, die auch die Gewinnrücklagen mitbetrachtet.


zu 3.
Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein gutes Ergebnis erzielt.


zu 4.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 5.
Gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.


zu 6a.   § 13 Abs. 4, 1. Halbsatz der Satzung (angemessene Beschränkung des Nachfrage- und Fragerechts)
Die mögliche Einschränkung der Rede- und Fragerechte wird sehr kritisch gesehen, aber soweit die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben diesbezüglich beachtet werden, kann dem zugestimmt werden.


zu 6d.    Weitere Satzungsänderungen
aa) § 3 Abs. 1 der Satzung
Dieser redaktionellen Änderung wird zugestimmt.


bb) § 4 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben
Die Streichung der bereits ausgelaufenen Ermächtigung zur bedingten Kapitalerhöhung ist zweckdienlich, damit innerhalb der Satzung für jeden ersichtlich nur aktuelle Ermächtigungen dargestellt werden.


zu 7.
Gegen diese geringe Anhebung der Vergütung bestehen keine Einwände. Die Höhe übersteigt in keiner Weise die Marktüblichkeit und ist deshalb aus Sicht der DSW absolut vertretbar.


zu 9.
Grundsätzlich sieht die DSW Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.



TOP 6b, 6c und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 6b.    § 11 Abs. 1 der Satzung (virtuelle Hauptversammlung)
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft für den gesamten möglichen Zeitraum von 5 Jahren eine Ermächtigung ohne jede Einschränkung hinsichtlich der Beschlussqualität in die Satzung eintragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


zu 6c.    § 12 Abs. 4 der Satzung (virtuelle Teilnahme von AR-Mitgliedern)
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass dieses die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche und gesundheitliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber andere Gründe nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


zu 8.
Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden. Ferner ist innerhalb der Einladung und dem Bericht der Gesellschaft nicht zu entnehmen, dass es sich hierbei um eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals handelt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Tagesordnung_DATRON_HV_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Datron AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 17.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 03.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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