Hauptversammlung Daimler Truck

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler Truck Holding AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Daimler Truck Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nach § 118a Aktiengesetz und eine weitere Satzungsänderung in diesem Zusammenhang

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 8.1:
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.


zu 8.2:
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber wie z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Gegenanträge Stand: 21.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Beschlüsse Stand: 21.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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