Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2:
Die vorgeschlagene Dividende von lediglich 0,04 € je Aktie erscheint angesichts eines Bilanzgewinns von rund 634 Mio. € unangemessen niedrig. Die Gesellschaft verfügt über erhebliche finanzielle Mittel, beteiligt die Aktionäre jedoch nur in sehr begrenztem Umfang am Unternehmenserfolg.
zu TOP 3:
Die Gesellschaft hat ihre für das Geschäftsjahr 2025 kommunizierten Umsatz- und Ergebnisziele erneut deutlich verfehlt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Entlastung des für die Überwachung und strategische Ausrichtung verantwortlichen Verwaltungsrats nicht angezeigt.
zu TOP 4:
Die operative Entwicklung blieb auch im Geschäftsjahr 2025 hinter den eigenen Erwartungen zurück. Insbesondere die erneute Verfehlung der kommunizierten Finanzziele rechtfertigt aus Aktionärssicht keine Entlastung.
zu TOP 5:
Neben Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 332 T€ erbrachte der vorgeschlagene Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2025 zusätzliche Steuerberatungs- und sonstige Beratungsleistungen in Höhe von insgesamt 168 T€. Der Umfang der Nichtprüfungsleistungen erscheint erheblich, sodass Bedenken hinsichtlich der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen.
zu TOP 6a:
Herr Krass prägt die Gesellschaft seit vielen Jahren maßgeblich. Angesichts der wiederholten operativen Zielverfehlungen sowie der aus Sicht der Minderheitsaktionäre unzureichenden Ausschüttungspolitik erscheint eine erneute Wahl nicht angezeigt.
zu TOP 6b:
Die vorgeschlagene Besetzung des Verwaltungsrats trägt aus unserer Sicht nicht zu einer stärkeren unabhängigen Kontrolle der Gesellschaft bei.
zu TOP 6c:
Die vorgeschlagene Besetzung des Verwaltungsrats erscheint nicht geeignet, die Interessen der Minderheitsaktionäre stärker zu berücksichtigen.
zu TOP 6d:
Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Gründe, die für die Wahl sprechen und eine Stärkung der Kontrollfunktion erwarten lassen.
zu TOP 6e:
Die vorgeschlagene Wahl trägt aus unserer Sicht nicht zu einer stärkeren Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei.
zu TOP 6f:
Die Gesellschaft macht lediglich sehr eingeschränkte Angaben zu Qualifikation und Erfahrung der Kandidatin. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Wahl nicht angezeigt.
zu TOP 7:
Die vorgeschlagene Erhöhung der Verwaltungsratsvergütung erscheint vor dem Hintergrund der wiederholten operativen Zielverfehlungen sowie der äußerst restriktiven Ausschüttungspolitik gegenüber den Aktionären nicht angemessen. Eine höhere Vergütung der Kontrollorgane sollte nicht beschlossen werden, solange die Anteilseigner nur in sehr begrenztem Umfang am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 8:
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen organisatorische und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen. Nachteile für die Aktionäre sind nicht ersichtlich, sodass gegen den Beschlussvorschlag keine Einwände bestehen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.