Hauptversammlung CECONOMY AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2 bis 6, 9 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die nach DSW-Maßstäben eine Verweigerung der Entlastung erfordern würden.


zu TOP 3
Für den Aufsichtsrat sind keine Pflichtverletzungen oder sonstige Gründe gegeben, die eine Nichtentlastung nahelegen.


zu TOP 4.1
Die Prüferwahl ist aus DSW-Sicht zustimmungsfähig, sofern Unabhängigkeit und fachliche Eignung gewährleistet sind. Aus den Unterlagen ergeben sich keine Hinweise auf Unvereinbarkeiten oder Unabhängigkeitskonflikte.


zu TOP 4.2
Die Bestellung ist grundsätzlich zustimmungsfähig, wenn Unabhängigkeit und Kompetenz gewährleistet sind. Konkrete Gegenargumente lassen sich aus den Unterlagen nicht entnehmen.


zu TOP 6
Der Vergütungsbericht wurde vorgelegt und erfüllt die formalen Transparenzanforderungen. Spezifische, dokumentierte Fehlanreize oder offenkundige Missverhältnisse, die ein Gegen-Votum zwingend machen würden, sind aus den Unterlagen nicht erkennbar.


zu TOP 9
Es handelt sich um einen marktüblichen Vorratsbeschluss, typischerweise begrenzt auf bis zu 10% des Grundkapitals und flankiert durch Preisleitplanken, was Missbrauchsrisiken reduziert. Bei Ermessensspielraum stimmen wir zu, erwarten aber eine bilanz- und wertorientierte Verwendung sowie transparente Kommunikation von Zweck und Einsatz.

TOP 7

keine Empfehlung

Dem Vergütungssystem könnte im Grundsatz zugestimmt werden, weil es eine klar strukturierte variable Vergütung mit Mehrjahreskomponente, definierten Zielkorridoren und Governance-Leitplanken (u.a. Begrenzungen sowie Rückforderungs-/Kürzungsmöglichkeiten) vorsieht. Kritisch sehen wir jedoch die vorgesehenen Sonder- bzw. Kompensationsmöglichkeiten („Make-whole“/Ausgleich entgangener Vergütung) sowie Abweichungs- und Ermessensspielräume in Ausnahmesituationen (Veränderung von Zielgrößen und Anpassung der Maximalvergütung); hier erwarten wir eine strikte, eng begrenzte Anwendung und eine vollständig transparente, einzelfallbezogene Begründung im Vergütungsbericht. Eine Zustimmung oder Ablehnung würden wir von der Beantwortung unserer Fragen im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.



TOP 8 und 11

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 8 und zu TOP 11
Das genehmigte Kapital 2026/I beträgt 434.160.000 Euro und entspricht rund 35,0% des Grundkapitals. Zusammen mit dem unter TOP 11 vorgesehenen bedingten Kapital (rund 13,91%) ergibt sich eine kumulierte potenzielle Verwässerung von ca. 48,91% und damit deutlich über 40%. Nach unserer Vorgabe stimmen wir bei Kapitalmaßnahmen über 40% dagegen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


CECONOMY_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von CECONOMY AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 14.02.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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