Hauptversammlung Brenntag SE

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir empfehlen die Zustimmung zum Gewinnverwendungsvorschlag. Die Dividende von 1,90 EUR je Aktie liegt zwar unter dem Vorjahreswert von 2,10 EUR, hält jedoch in einem deutlich schwächeren Geschäftsjahr an der Ausschüttungskontinuität fest und ist aus dem Bilanzgewinn der SE gedeckt.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir empfehlen die Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Das operative EBITA ging um 15,7 Prozent zurück, die Prognose musste 2025 zweimal gesenkt werden, und es waren Goodwill-Wertminderungen von 142,7 Mio. EUR vorzunehmen. Diese Entwicklungen fallen allerdings vollständig in die Verantwortung des bis zum 31. August 2025 amtierenden CEO. Der neue CEO Jens Birgersson trägt erst seit dem 1. September 2025 Verantwortung. 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir stimmen dem Wechsel von PricewaterhouseCoopers auf Deloitte zu. Der externe Prüferwechsel im Rahmen der gesetzlichen Rotationspflicht ist sachgerecht und der Prüfungsausschuss hat ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren durchgeführt.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die langfristige variable Vergütung soll zu 50 Prozent in Restricted Share Units (RSU) ohne Performancehürde ausgereicht werden, was die Hälfte der Langfristkomponente vom Pay-for-Performance-Prinzip entkoppelt. Die Maximalvergütung des Vorstandsvorsitzenden wird gleichzeitig von 7,5 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR (+33 Prozent) angehoben, und die zentrale STI-Kennzahl wird von EBIT auf das weichere EBITDA umgestellt. In Summe steht eine materielle Aufweichung der bisherigen Vergütungsarchitektur im Raum. Wir machen unser endgültiges Votum von den Ausführungen des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung dazu abhängig, inwieweit dem Pay-for-Performance-Prinzip im neuen System – insbesondere im LTI – weiterhin substantiell Rechnung getragen wird. Bei nicht überzeugender Begründung behalten wir uns eine Ablehnung vor.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das bestehende Vergütungssystem hat 2025 pay-for-performance-konform gegriffen: Der Jahresbonus wurde mit 0 Prozent festgesetzt, die LTI-Tranche 2022–2025 mit 0 Prozent ausgezahlt, und die Gesamtvergütung des bisherigen Vorstandsvorsitzenden ging gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Der Antrittsbonus für den neuen CEO (433 TEUR) ersetzt den anteiligen Jahresbonus 2025 und ist damit kein zusätzlicher Sign-on-Bonus. Die Abfindung an Herrn van Jarwaarde (2.496 TEUR) unterschreitet jedenfalls den DCGK-G.13-Cap von zwei Jahresgesamtvergütungen (3.616 TEUR) deutlich.

TOP 8

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 8.1 – Wahl von Herrn Ulrich Harnacke zum Mitglied des Aufsichtsrats:
Wir stimmen der Wahl zu. Die auf ein Jahr verkürzte Wiederwahl als Übergangsmandat sichert die Kontinuität im Vorsitz des Prüfungsausschusses (Prüfungs- und Complianceausschuss) und trägt damit der Verantwortung für den Prüferwechsel auf Deloitte Rechnung. Weder die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Brenntag SE (Artikel 2 Abs. 4 Satz 1) festgelegte Altersgrenze (HV nach Vollendung des 70. Lebensjahres) noch die Regelhöchstdauer von zwölf Jahren werden überschritten.

zu TOP 8.2 – Wahl von Herrn Guus Dekkers zum Mitglied des Aufsichtsrats:
Wir stimmen der Wahl zu. Herr Dekkers bringt als Chief Technology Officer der Tesco PLC einschlägige Digitalisierungs- und Technologiekompetenz mit, das parallele Mandat bei der Swisscom AG ist unkritisch.

zu TOP 8.3 – Wahl von Frau Claudine Mollenkopf zum Mitglied des Aufsichtsrats:
Wir stimmen der Wahl zu. Frau Mollenkopf verfügt als COO Advanced Technologies der Evonik Industries AG über einschlägige Branchenkenntnisse aus der Spezialchemie und stärkt damit die fachliche Kompetenz des Gremiums.

TOP 9

Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie damit verbundene Neufassung der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir stimmen zu. Das Genehmigte Kapital 2026 beträgt rund 24,2 Prozent des Grundkapitals und liegt damit innerhalb der von der DSW akzeptierten Bandbreite. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf 10 Prozent des Grundkapitals begrenzt und entspricht damit den Leitlinien der DSW. 

TOP 10

Aufhebung der bisherigen sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie damit verbundene Neufassung der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir stimmen zu. Das Bedingte Kapital 2026 umfasst rund 10 Prozent des Grundkapitals, der Bezugsrechtsausschluss ist ebenfalls auf 10 Prozent begrenzt. Zusammen mit dem Genehmigten Kapital 2026 ergibt sich ein kumulierter Rahmen von rund 34,2 Prozent, der eine Schwelle von 40 Prozent nicht überschreitet.

TOP 11

Aufhebung der bisherigen sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir stimmen zu. Der Umfang der Ermächtigung von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals entspricht der gesetzlichen Höchstgrenze und der DSW-Vorgabe.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


brenntag_TO26.pdf
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Gegenanträge Stand: 21.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

brenntag_GA26.pdf
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Beschlüsse Stand: 21.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

brenntag_result26.pdf
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