Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Der Vorstand konnte seine gute Geschäftsentwicklung fortsetzen, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht
zu TOP 3
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten umfänglich nachgekommen.
zu TOP 4
Nach dem im Jahr 2022 die Prüfungsgesellschaft hin zu Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) gewechselt wurde, spricht nichts gegen eine Wiederwahl.
zu TOP 5
Frau Dr. Ursula LaCognata, Berlin, Geschäftsführende Partnerin, ybe – Your Biotech Experts Partnerschaftsgesellschaft
In fachlicher Hinsicht ist Frau Dr. LaCognata für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Dr. LaCognata ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu TOP 6
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von BRAIN Biotech AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 27.02.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.