Hauptversammlung BioXXmed AG

  • 10:30 Uhr
  • Heidelberg
  • Sonstige
TOP 2 - 4 und 7 - 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 2.
Der Vorstand hat es im Geschäftsjahr 2024 nicht geschafft, die Gesellschaft auf einen nachhaltigen Kurs zu bringen. Der strategische Kurswechsel zeigt keine erkennbaren operativen Fortschritte.


zu 3.
Der Aufsichtsrat hat die riskante strategische Ausrichtung mitgetragen und keine erkennbaren Maßnahmen zur Stabilisierung oder Neuausrichtung eingeleitet.


zu 4.
Die Gesellschaft möchte die Satzung so anpassen, dass künftig nur dann ein Abschlussprüfer beauftragt wird, wenn eine gesetzliche oder börsenrechtliche Prüfungspflicht besteht, um der Gesellschaft Flexibilität und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Aus Anlegerschutzsicht ist ein Verzicht auf eine freiwillige Abschlussprüfung jedoch kritisch zu sehen, da die unabhängige Prüfung wesentlich zur Transparenz und Kontrolle beiträgt.


zu 7.
Die Gesellschaft möchte das Grundkapital im Verhältnis 5:1 herabsetzen, um Bilanzverluste zu bereinigen und die Kapitalstruktur zu verbessern. Hierbei werden jeweils fünf Aktien zu einer Aktie zusammengelegt.


Die geplante Kapitalherabsetzung dient zwar formal der Bereinigung der Kapitalstruktur, bewirkt wirtschaftlich aber keine Verbesserung der Lage der Gesellschaft. Sie verändert weder die Vermögens- noch die Ertragskraft der bioXXmed AG, sondern schafft lediglich die Voraussetzung für weitere Kapitalmaßnahmen, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Verwässerungen der bestehenden Aktionäre geführt haben.


zu 8.
Die Gesellschaft möchte ihre 100 %-Beteiligung an der Rancoderm GmbH – inklusive des dazugehörigen Gesellschafterdarlehens – an die Rose Investment- und Beteiligungs AG veräußern. Der vereinbarte Fixkaufpreis beträgt 160.000 €, hinzu kommen erfolgsabhängige Zahlungen (Milestone- und Umsatzbeteiligungen).


Die Rancoderm GmbH ist das einzige operative Asset der bioXXmed AG. Ihr Verkauf bedeutet faktisch eine Entkernung der Gesellschaft. Die Käuferin (Rose Investment AG) erhält das gesamte Know-how zu DermaPro®, während bioXXmed kaum Mittel zur Weiterentwicklung neuer Projekte verbleiben. 

TOP 5 und 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Hiergegen bestehen keine Bedenken.


zu 6.
Die Gesellschaft beabsichtigt, drei Aktien, die ihr von einer Großaktionärin unentgeltlich überlassen wurden, einzuziehen. Dies dient ausschließlich der Herstellung eines „glatten“ Umtauschverhältnisses für die nachfolgende Kapitalherabsetzung (5:1). Die Maßnahme ist technischer Natur und für Aktionäre neutral. 
Da die Maßnahme ausschließlich einem technischen Zweck dient und keine Auswirkungen auf den Aktionärsbestand hat, ist eine Zustimmung vertretbar.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


2025_oHV_Einladung_bioXXmed_v6.pdf
Download PDF (325 KB)

Beschlüsse Stand: 13.11.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

2025_oHV_result_bioXXmed.pdf
Download PDF (58 KB)

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