Hauptversammlung Biotest AG aoHV

  • 10:30 Uhr
  • Dreieich
  • Sonstige
TOP 1

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Umwandlung einer AG in eine KGaA führt zu einer Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Aktonäre und wird daher grundsätzlich von der DSW abgelehnt. Hinzu kommt, dass Inhaberakten in Namensakten umgestellt werden sollen, was den Handel der Akten noch weiter erschwert.



TOP 2 und 3

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2


Die DSW hält die transparente Auflärung möglicher Pfichtverletzungen im Zusammenhang mit der genannten Ad-hoc-Miteilung für sinnvoll. Eine unabhängige Sonderprüfung ist ein geeignetes Mitel, um den Sachverhalt aufzuklären und das Vertrauen der Anleger in die Transparenz des Unternehmens wiederherzustellen.


zu TOP 3
Die Häufung von Personalveränderungen im Vorstand innerhalb kurzer Zeit wirf Fragen zur Führungs- und Aufsichtspraxis auf. Eine externe Untersuchung kann helfen, mögliche Pfichtverletzungen nach Akten-, Konzern- oder Kapitalmarktrecht aufzudecken. Ziel ist eine sachliche und transparente Aufarbeitung.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Biotest_AG_aoHV2_TO25.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Biotest AG aoHV werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 15.12.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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Biotest AG aoHV
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