Hauptversammlung Biofrontera AG

  • 11:30 Uhr
  • Leverkusen
  • Sonstige
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Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Biofrontera AG aus Leverkusen hat am 09. Januar 2023 zu einer Präsenz-Hauptversammlung im
Forum Leverkusen geladen. Zur Beschlussfassung sind verschiedene Tagesordnungspunkte
vorgeschlagen, die die DSW sämtlich ablehnt. Zugleich fordert die DSW die Aktionäre der Biofrontera
AG auf, ebenfalls gegen alle vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte zu stimmen und das Stimmrecht
selbst auszuüben oder sich durch Dritte vertreten zu lassen.

Hintergrund des negativen DSW-Votumszu allen vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten ist der
Umstand, dass nach einer sehr turbulenten ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2022 bis
heute nicht geklärt ist, ob insbesondere der Großaktionär Maruho auf der außerordentlichen
Hauptversammlungim Januar stimmberechtigt sein wird. Im Schatten der zuletzt vom
Versammlungsleiter festgelegten, aber strittigen Stimmrechtssituation soll nun eine
außerordentliche Hauptversammlung stattfinden, deren Beschlussfassungen massiv in fundamentale
Aktionärsrechte eingreifen.

So soll es z.B. zukünftig deutlich schwieriger werden, Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen oder die
satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates zu erhöhen. Zudem sollen
Kapitalmaßnahmen beschlossen werden, die aus Sicht der DSW nicht notwendig sind und allein im
Interesse einzelner Aktionäre stehen, nicht aber dem Unternehmenswohl dienen. Auch ist erneut
nicht nachvollziehbar, warum eine Kapitalerhöhung zu einem Preis von 1,05 EUR durchgeführt
werden soll. Dies zementiert den Kurs auf einem sehr niedrigen Niveau und schadet damit nicht nur
dem Unternehmen, sondern zugleich auch den freien Aktionären.

Insgesamt stellt sich die DSW daher gegen sämtliche Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung
am 09. Januar 2023 und fordert dieweiteren freien Aktionäre auf, sich mit der Tagesordnung, deren
Hintergrund sowie Auswirkungen genau auseinanderzusetzen und das Stimmrecht entsprechend
selbst oder im Wege der Vertretung, z.B. durch die DSW, wahrzunehmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Biofrontera AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 27.12.2022
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 02.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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