Hauptversammlung Binect AG

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Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Eine Ausschüttung erscheint nicht sinnvoll, da der Betrag in Höhe von 1.659.261,86 EUR der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist und die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 nur einen Jahresüberschuss in Höhe von 77.111,75 EUR erwirtschaftet hat.


zu 3.
Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken. Nach den Angaben des Aufsichtsrats wurde die zu Beginn des Geschäftsjahres veröffentlichte Prognose übertroffen.


zu 4.
Gegen die Entlastung des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.


zu 5.
Gegen die ba audit gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer besteht mit Blick auf die Rotationsregeln (seit 2016) keine Bedenken.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 13.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.