Hauptversammlung Beta Systems Software AG

  • 11:30 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP 2 und 3

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Aufsichtsrat nimmt im Hinblick auf die Beschlussfassung zu Ziff. 7. offensichtlich nur die Interessen der Aktionäre Deutsche Balaton und Sparta war. Im Interesse der Gesellschaft und der außenstehenden Aktionäre hätte der AR dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag nicht zustimmen dürfen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der vorgeschlagene Abschlussprüfer ist auch als Prüfer des Abspaltungs- und Übernahmevertrages gem. Ziff. 7 tätig. Aus Sicht der außenstehenden Aktionäre ist hier ein Interessenkonflikt zu befürchten.

TOP 6

Satzungsänderungen im Hinblick auf die Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Vorstand soll für einen Zeitraum von 5 Jahren ermächtigt werden, die Hauptversammlung virtuell abzuhalten. Ebenso soll für diesen Fall die virtuelle Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrates erlaubt werden. Aus Sicht der DSW ist eine Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung ausnahmsweise für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren vertretbar. Die hier vorgeschlagenen 5 Jahre gehen weit darüber hinaus. Zudem werden die Kriterien für die Entscheidung für die virtuelle Hauptversammlung nicht konkret erläutert.

TOP 7

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Abspaltungs- und Übernahmevertrags zwischen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft und der Latonba AG gemäß dem Vertragsentwurf vom 30. Januar 2023

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die naheliegenden Möglichkeiten zur Verwendung der hohen Liquidität (soweit sie für die Entwicklung der Gesellschaft nicht benötigt wird) wären höhere Dividendenausschüttungen, ggf. auch in Form einer Sonderdividende, Aktienrückkäufe oder eine Kapitalherabsetzung. Der hier vorgeschlagene Weg ist intransparent, weil die Latonba AG bisher nicht börsennotiert ist, keine konkreten Informationen zur zukünftigen Verwendung der Mittel erteilt werden und die Eigenkapitalquote der Beta Systems durch die Abspaltung der Liquidität zu gering wird. Dies belastet die zukünftige Entwicklung. Den freien Aktionären wird die Möglichkeit genommen, selbst über die Anlage des Kapitals zu entscheiden, das Beta Systems nicht benötigt. Die Nähe der Latonba AG zur Deutschen Balaton wird schon aus dem Namen deutlich und ist geeignet, Misstrauen zu wecken.

TOP 8

Gegenantrag Balaton AG

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Gegenantrag geht noch weiter als der Antrag zu Ziff. 7 und ist aus denselben Gründen abzulehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Beta Systems Software AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 16.03.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 30.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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