Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Anhaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 keine Entlastung erteilen. Die Ergebnisprognose wurde zum wiederholten Male weit verfehlt. Nach mehreren Kapitalerhöhungen und einem Delisting stehen langjährige Aktionäre vor einem Scherbenhaufen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird auch den Aufsichtsrat nicht entlasten. Der Aufsichtsrat hat das Desaster von Prognoseverfehlungen und die wiederholten Fehleinschätzungen zum Kapitalbedarf der Gesellschaft mitzuverantworten.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW ist der Meinung, dass nach den zahlreichen Kapitalerhöhungen und dem Delisting, dem neuen Aktionärskreis und dem damit verbundenen „Neuanfang“ auch ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen sollte.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Änderung von § 15 der Satzung)
Die DSW stimmt gegen die geplante Satzungsänderung zur Ermächtigung des Vorstands, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Es wird nicht erläutert, unter welchen Voraussetzungen oder nach welcher Maßgabe der Vorstand von der Ermächtigung Gebrauch machen wird. Zudem wird die Ermächtigungsdauer von fünf Jahren als zu lang erachtet.
Beschlussfassung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Änderung von § 16 der Satzung)
Die DSW stimmt gegen den Beschlussvorschlag. Zwar soll der Beschlussvorschlag nur für virtuelle Hauptversammlungen gelten, an denen die Aktionäre ohnehin nicht unmittelbar in Kontakt mit den Aufsichtsräten treten können, allerdings sind die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand ermächtigt ist, eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen, nicht beschränkt. Daher könnte die vorgesehene Satzungsregelung einen weiteren Anreiz bieten, die Hauptversammlung zukünftig virtuell abzuhalten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 07.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 07.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.