Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der TOP6 sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals vor. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Bezugsrechte der Aktionäre bis zu einer Grenze von 20% des Grundkapitals auszuschließen. Die DSW unterstützt einen solchen Ausschluss von Bezugsrechten jedoch bis maximal 10%.
Der TOP7 sieht, zusätzlich zu TOP6, die weitere Ermächtigung zur Schaffung eines bedingten Kapitals vor. Auch hier ist ein Bezugsrechtsausschluss bis zu einer Grenze von 20% des Grundkapitals vorgesehen. Es gilt die gleiche Argumentation wie zu TOP6.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 07.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.